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Bildungsfreistellung

Berufstätige in Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen zur beruflichen und/oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung bezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen.

Wer kann an den Veranstaltungen der Bildungsfreistellung teilnehmen?

  • alle Interessierten

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • Arbeiterinnen und Arbeiter
  • Angestellte
  • In Heimarbeit Beschäftigte u. andere arbeitnehmerähnliche Personen
  • Beamtinnen und Beamte im Sinne von §1 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz und Richterinnen und Richter im Sinne von § 1 Abs.1 Satz 1 des  Landesrichtergesetzes  für Rheinland-Pfalz
  • Auszubildende
  • Auszubildende müssen mind. ein Jahr in einem Beschäftigungsverhältnis sein, alle anderen zwei Jahre.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen mit nicht mehr als fünf Beschäftigten besteht kein Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung.

Wie lange ist eine Freistellung möglich?

Bis zu 10 Tagen innerhalb von zwei Kalenderjahren; Auszubildende 3 Tage während der Dauer ihrer Ausbildung und nur für gesellschaftspolitische Bildung.

Wie beantragen Sie die Freistellung?

Melden Sie sich möglichst frühzeitig schriftlich an und informieren Sie Ihren Arbeitgeber mind. 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Sie erhalten dafür nach ihrer Anmeldung von der Kreisvolkshochschule ein Formblatt mit den nötigen Angaben. Außerdem wird Ihnen nach dem Besuch der Bildungsveranstaltung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.

Haben Sie noch Fragen?

  • zu den Sprachangeboten und zum Interkulturellen Training? Dann wenden sie sich an die Fachbereichsleiterin Sabine Weber, Tel. 0621 5909 3470.

  • zu den anderen Angeboten? Dann wenden sie sich an die Fachbereichsleiterin Tina Müller, Tel. 06235 6022.

Nähere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.

Für alle Angebote im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes ist eine schriftliche
Anmeldung erforderlich.
Kontakt: Ulrike Ehmann | Tel. 0621 5909 3420 | ulrike.ehmann@rheinpfalzkreis.de

Die Angebote mit einer Fördermöglichkeit nach dem Bildungsfreistellungsgesetz sind im Programm gekennzeichnet.

 

Veranstaltungskalender

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