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Allgemeine Teilnahmebedingungen (alt: "AGB")

1.    Anmeldung, Bestätigung, Zahlungsmodalitäten

(1.1)    Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis [im Folgenden „vhs“] ist eine vorherige Anmeldung.

  • Die Anmeldung erfolgt persönlich, schriftlich per Post*, Fax* oder E-Mail* bei der veranstaltenden Kommune (siehe Seite 4 im aktuellen Programmheft), online* oder mittels Weitermeldung mit dem Anmeldeformular. Die Anmeldung ist gültig, wenn das Anmeldeformular unterschrieben eingegangen bzw. die digitale Anmeldung bestätigt worden ist.
  • Eine telefonische Anmeldung ist nur für gebührenfreie Angebote möglich.
  • Mit der Anmeldung wird die Widerrufsbelehrung (siehe unten) Bestandteil der Teilnahmebedingungen.
  • Für Lehrgänge der beruflichen Bildung und für Schulabschlusslehrgänge ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
  • Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Veranstaltungsdurchführung entsprechend der DSGVO gestattet. Der/die Teilnehmende kann dem jederzeit widersprechen.

(1.2)    Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Der/die Teilnehmende erhält nach der Anmeldung i.d.R. eine Anmeldebestätigung.

  • Wenn keine Absage erfolgt, können Teilnehmende davon ausgehen, dass die Veranstaltung stattfindet.
  • Eine Benachrichtigung erfolgt, wenn die Veranstaltung ausfällt oder sich Änderungen ergeben. Zur schnellen Kontaktaufnahme ist bei der Anmeldung die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, erforderlich.

(1.3)    Die Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen der vhs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr.

  • Zur Zahlung der Gebühr erteilen Sie der vhs eine Einzugsermächtigung. Die Gebühr ist mit Veranstaltungsbeginn fällig und wird ab dem 3. Werktag nach dem ersten Veranstaltungstermin per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht. Ist der Lastschrifteinzug trotz Erteilung der Einzugsermächtigung nicht mög¬lich, so sind die anfallenden Kosten, die nicht von der vhs Rhein-Pfalz-Kreis zu verantworten sind, von Ihnen zu tragen.
  • Für Veranstaltungen über mehrere Semester, insbesondere im Bereich der schulischen und beruflichen Weiterbildung, sowie für Studienreisen, kann eine abweichende Fälligkeit festgelegt werden.

(1.4)    Die Teilnahme an einer Veranstaltung gilt als Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr.

2.    Teilnahmevoraussetzungen
(2.1)    Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2.2)    Mit der Anmeldung zu bzw. der Teilnahme an einer Veranstaltung der vhs Rhein-Pfalz-Kreis werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Es kommt ein öffentlich-rechtliches Teilnahme-/Nutzungsverhältnis zustande.
(2.3)    Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, welche erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, einer ausdrücklichen Teilnahmezusage durch die vhs.

3.    Persönliche Teilnahme und „Ersatz“
(3.1)    Mit der Teilnahme/Anmeldung werden Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der/dem Anmeldenden begründet.
(3.2)    Die/der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Per¬son begründen. Diese ist der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis vorher namentlich zu benennen.

  • Eine Änderung dieser Person bedarf der Zustimmung der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
  • Für die/den andere*n Teilnehmende*n bzw. die „Ersatzperson“ gelten sämtliche Regelungen der Teilnahmebedingungen gleichermaßen.

(3.3)    Die vhs darf die Teilnahme an Veranstaltungen von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

4.    Leistungsumfang

  • Was Sie bei den Angeboten der vhs inhaltlich erwartet, Beginn und Dauer der Veranstaltung, ist ausschließlich in der Ausschreibung angegeben. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind nicht verbindlich.
  • Die Dozent*innen sind zu individuellen Absprachen nicht berechtigt.
  • Bei einem verspäteten Kurseinstieg gilt die ausgeschriebene Gebühr. Es wird keine „Ermäßigung“ auf seitens des/der Teilnehmenden verpasste Termine gewährt.

5.    Gebühren
(5.1)    Die Gebühr ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis. Die meisten Angebote sind mit zwei Kursgebühren ausgeschrieben: eine Gebühr ab 8 Teilnehmenden und eine Gebühr für 6 bis 7 Teilnehmende. Die Zahl der am ersten Veranstaltungstermin angemeldeten Teilnehmenden legt fest, welche der Kursgebühren zu zahlen ist.
(5.2)    Für Veranstaltungen über mehrere Semester, insbesondere im Bereich der schulischen und beruflichen Weiterbildung sowie für Studienreisen, kann eine abweichende Fälligkeit festgelegt werden. Bei diesen Veranstaltungen ist - sofern in der Ausschreibung angegeben - eine Ratenzahlung möglich.
(5.3)    Ermäßigungen werden nach § 6 der Gebührensatzung gewährt.

6.    Organisatorische Änderungen
(6.1)    Es besteht kein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft, selbst dann nicht, wenn diese namentlich angekündigt wurde.
(6.2)    Die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis kann aus sachlichem Grund und in einem zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(6.3)    Muss ein Termin aus von der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise bei Erkrankung einer Lehrkraft), kann dieser nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Wird der Termin nicht nachgeholt, wird die Gebühr für den ausgefallenen Termin erstattet. Dies gilt nicht für ausgefallenen Unterricht im Bereich der schulischen Weiterbildung.

7.    Rücktritt und Absage durch die Volkshochschule
(7.1)    Die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel bei 8 Personen. Für kleinere Kursgruppen können andere Gebührensätze anfallen. Wird die  Mindestteilnahmezahl nicht erreicht, kann die vhs Rhein-Pfalz-Kreis von der Veranstaltung zurücktreten, ebenso bei Ausfall einer Kursleitung oder anderer von der vhs nicht zu vertretenden Gründe. Kosten entstehen der/dem Teilnehmenden hierdurch nicht. Kann die Veranstaltung nur teilweise stattfinden, wird die Gebühr nach dem Verhältnis der durchgeführten Unterrichtsstunden zum Gesamtumfang abgerechnet.
(7.2)    Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, wird die vhs die angemeldeten Personen unverzüglich informieren. Am ehesten ist eine zeitnahe Benachrichtigung möglich, wenn Sie bei der Anmeldung eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, oder Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben. Sollten Sie eine längere Anreise haben, erkundigen Sie sich ggf. bei der örtlichen Volkshochschule (Außenstelle), ob die Veranstaltung stattfindet.
(7.3)    Die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis kann in Anlehnung an den § 314 BGB die Teilnahme verweigern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in  folgenden Fällen vor:

  • gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Er-/Abmahnung und Androhung des Ausschlusses durch die Kursleitung, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), 
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt eines kompletten Ausschlusses kann die vhs den/die Teilnehmer*in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Anspruch der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis auf die Gebühr wird durch einen solchen Ausschluss nicht berührt.

8.    Abmeldung
(8.1)    Ein Rücktritt ist i.d.R. bis zu 5 Tage vor dem Kurstermin kostenfrei möglich. Für eine Abmeldung danach bis zu einem Arbeitstag (Montag bis Freitag außer Feiertag) 11:00 Uhr vor dem Kursbeginn sind 50% der Kursgebühr zu zahlen, ggf. zzgl. Materialkosten und Umlagen.
Danach ist im Falle eines Rücktritts die volle Kursgebühr zu zahlen.
(8.2)    Sonderregelungen: Eine Abmeldung von Kochkursen ist bis zu fünf Werktage, bei Fortbildungen für Erzieher*innen und bei Angeboten der schulischen und beruflichen Bildung bis zu zehn Werktage vor dem Termin möglich.
Wird in der Kursausschreibung eine längere Rücktrittsfrist (Anmeldeschluss) genannt, gilt diese(r).
(8.3)    Eine Abmeldung bedarf der Textform und ist an die veranstaltende örtliche Volkshochschule zu richten.
Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.
(8.4)    Bei Lehrgängen, für die eine schriftliche Anmeldung erforderlich ist, muss die Abmeldung bis zur genannten Frist schriftlich bei der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis eingegangen sein.
(8.5)    Für besonders gekennzeichnete Veranstaltungen und für Studienreisen gelten gesonderte Regelungen.
(8.6)    Im Falle eines Rücktritts nach Abs. 1-3 werden ggf. bereits gezahlte Gebühren erstattet.
(8.7)    Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht möglich. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung.

9.    Haftung
(9.1)    Die Haftung der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(9.2)    Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis keine Haftung.
(9.3)    Die Teilnehmenden sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalls alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder entstehende Schäden möglichst gering zu halten.

10.    Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden gegen eine Gebühr von 4,00 € bis maximal ein Jahr nach Veranstaltungsende ausgestellt, wenn mindestens 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden.

11.    Urheberrechtsschutz
Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

12.    Hinweise
(1.) Ferien | Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. In den Schulferien findet nur Unterricht statt, wenn dies in der Kursankündigung angegeben oder mit den Teilnehmenden vereinbart ist.

(2.) Hausordnung

  •  Die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis ist Gast in den Schulen und öffentlichen Gebäuden des Kreises und der Kommunen. Die Hausordnung der Unterrichtsstätten ist für alle Teilnehmenden bindend.
    Selbiges gilt für die Befolgung einrichtungsbezogener Hygienemaßnahmen.
  • Die Hausordnung des Bildungszentrums ist in den Räumen ausgehängt.
  • In öffentlichen Gebäuden besteht ein generelles Rauchverbot.
  • Mit der Einhaltung der Regelungen tragen Sie dazu bei, dass die vhs weiterhin die öffentlichen Räume für ihren Kursbetrieb nutzen kann.

(3.) Beratung | „Schnupperstunden“
Vor der Anmeldung haben Sie Gelegenheit, sich von den Fachbereichsleitungen beraten zu lassen. Für Sprachkurse besteht die Möglichkeit, einen Sprachtest zu machen.
Ein Kursbesuch auf Probe („Schnupperstunde“) ist nicht möglich.

(4.) Umlage für Materialien | Eintrittsgeld

  • In der Kursausschreibung ist angegeben, ob etwaige Kosten für Material oder Eintrittsgeld in der Gebühr enthalten oder zuzüglich zur Gebühr bei der Kursleitung zu entrichten sind.
  • Die Kursleitungen besorgen das Material in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Reklamationen bezüglich des Materials sind deshalb an die Kursleitung zu richten.
  • Kosten für verderbliche Materialien (z.B. Lebensmittel) sind auch dann zu zahlen, wenn keine fristgerechte Abmeldung erfolgt.
  • Auf Materialkosten wird keine Ermäßigung gewährt.

(5.) Werbe- und Verkaufsverbot

  • Die Dozent*innen der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis verpflichten sich mit ihrem Honorarvertrag, keinerlei Verträge auf eigene Rechnung oder für Dritte mit den Teilnehmenden vorzubereiten und/oder abzuschließen, sowie im Bereich der vhs jegliche Art von Werbung für sich oder Dritte sowie für Produkte zu unterlassen. Das Verbot zur Umwerbung der Teilnehmenden gilt unbegrenzt über das Ende der Veranstaltung hinaus.
  • Sie sind als Teilnehmende*r in keiner Weise verpflichtet, irgendwelche Waren zu erwerben. Die vhs bittet Sie bei Missachtung dieser Regelung um eine umgehende Information!

(6.) Qualitätsverbesserung

  • Mit ihrer Testierung nach LQW verpflichtete sich die vhs zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung.
  • Wenn Sie uns etwas zum Kursverlauf oder dem Service mitteilen möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Außenstelle. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter „Mitar¬beiter der Außenstellen“ auf der Homepage oder im Programmheft der vhs Rhein-Pfalz-Kreis.

13.    Schlussbestimmungen
(13.1)    Das Recht, gegen Ansprüche der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(13.2)    Ansprüche gegen die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis sind nicht abtretbar.
(13.3)    Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt.
(13.4)    Die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(13.5)    Mit der Bekanntgabe dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.


Ludwigshafen/Rhein-Pfalz-Kreis, 28.06.2022

AGBs als PDF
 

 

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