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Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigungen für die Veranstaltungen der örtlichen Programme stellen die MitarbeiterInnen der Außenstellen kostenfrei aus.

Für das Ausstellen von Bescheinigungen über geleistete Zahlungen wird lt. Gebührensatzung § 8 eine Gebühr von 4,00 Euro erhoben.

Die Kontaktmöglichkeiten der Außenstellen finden Sie hier.

Nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen können Sie eine Bescheinigung für die Krankenkasse bekommen, die sich auf § 20 SGB II bezieht. Dafür muss ein Kurs durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sein und Bedingungen erfüllen, von denen viele den Gepflogenheiten der Volkshochschulen zuwiderlaufen und praxisfremd sind. Unter anderem gehört dazu eine Mindest- und Höchstdauer und ein fester Stundenplan, der keine Veränderungen aufgrund der Teilnehmendenstruktur (z.B. unerwartet viele ungeübte Teilnehmende) zulässt.

 

Veranstaltungskalender

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März 2023

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