Gebührensatzung der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis
§ 1 Allgemeines, Gebührenpflicht
Der Rhein-Pfalz-Kreis erhebt zur Mitfinanzierung des im Zusammenhang mit dem Betrieb der Volkshochschule entstehenden Aufwandes Gebühren nach den Bestimmungen dieser Gebührensatzung.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist die angemeldete Teilnehmerin / der angemeldete Teilnehmer, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte.
§ 3 Gebührenhöhe
Es gilt die zur jeweiligen Veranstaltung veröffentlichte Gebühr.
§ 4 Fälligkeit
- Die Gebühr wird mit Veranstaltungsbeginn fällig.
- Für Veranstaltungen über mehrere Semester, insbesondere im Bereich der schulischen und beruflichen Weiterbildung, sowie für Studienreisen, kann eine abweichende Fälligkeit festgelegt werden.
§ 5 Zahlungsweise
- Die Gebühren werden grundsätzlich durch Lastschrift eingezogen, in begründeten Fällen per Überweisung nach Zahlungsaufforderung durch die kvhs. Nach Möglichkeit wird auch ein elektronischer Zahlungsverkehr angeboten.
- Sollte eine Barzahlung erforderlich sein, wird im Ausschreibungstext darauf hingewiesen.
§ 6.1 Ermäßigung und Befreiung von Teilnehmergebühren
- Die Ermäßigungsregel findet nur bei Kursen Anwendung, die mit mindestens 20 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) ausgeschrieben sind, und soweit sie im Einzelfall bei der Veröffentlichung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
- Nicht ermäßigbar sind Kurse, die mit maximal 8 oder mit weniger als 8 Teilnehmenden durchgeführt werden.
- Treten mehrere Ermäßigungsgründe gleichzeitig auf, wird die Teilnehmergebühr nur einmal ermäßigt.
Auf schriftlichen Antrag und mit entsprechendem Nachweis der genannten Voraussetzung wird die Kursgebühr herabgesetzt:
Ermäßigung und Befreiung von Teilnehmergebühren um 25 %
- für Studierende, Schüler und Schülerinnen, Auszubildende.
- bei Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern im gleichen Kurs ab dem 2. Mitglied.
- Schwerbehinderte (ab Grad der Behinderung 80).
Ermäßigung und Befreiung von Teilnehmergebühren um 10 %
- bei Belegung von mindestens zwei ermäßigungsberechtigten Veranstaltungen innerhalb eines Kalenderhalbjahres für jeden dieser Kurse. Die Ermäßigung wird nachträglich zum Ende des Halbjahres erstattet.
- für Inhaber*innen der Jugendleiter-Card.
Die Ermäßigungen werden rückwirkend längstens für das zurückliegende Kalenderhalbjahr gewährt. Die für zusätzliche Aufwendungen (z. B. Materialkosten) erhobenen Zuschläge werden nicht ermäßigt.
§ 6.2 In besonderen Fällen, insbesondere bei nachgewiesener finanzieller Notlage einer/eines Teilnehmenden, können die Gebühren ganz oder teilweise erlassen werden.
§ 7 Rücktritt, Gebührenrückzahlung
- Ein Rücktritt ist bis zu 5 Tage vor dem Kurstermin kostenfrei möglich; für eine Abmeldung danach bis zum Kursbeginn sind 50% der Kursgebühr zu zahlen, ggf. zzgl. Materialkosten und Umlage.
Danach ist die volle Gebühr zzgl. eventueller Nebenkosten (wie Lehrmaterialien, Lebensmittel etc.) fällig.
Für besonders gekennzeichnete Veranstaltungen und für Studienreisen gelten gesonderte Regelungen. - Wird eine angekündigte Veranstaltung seitens der Kreisvolkshochschule abgesagt, werden geleistete Gebühren in voller Höhe erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
- Kleinbeträge nach der Landeshaushaltsordnung (LHO) RLP werden nicht zurückerstattet, sondern in der Regel als Guthaben fortgeführt.
§ 8 Bescheinigungen
Für das Ausstellen von Bescheinigungen über geleistete Zahlungen wird eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben.
§ 9 Allgemeine Teilnahmebedingungen
Ergänzend zu der Gebührensatzung gelten verbindlich die jeweils aktuellen Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis.
§ 10 Teilnehmerzahl
Es gelten die jeweils ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl und Höchstteilnehmerzahl. Die zur Verfügung stehenden Kursplätze werden in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs vergeben.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.07.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis vom 01.01.2014 außer Kraft.