Hausordnung
Die vhs Rhein-Pfalz-Kreis ist Gast in den Schulen und öffentlichen Gebäuden des Kreises und der Kommunen. Die Hausordnung der Unterrichtsstätten ist für alle Teilnehmenden bindend. Die Hausordnung des vhs-Bildungszentrums hängt in den Räumen des Bildungszentrums aus.
In den öffentlichen Gebäuden besteht ein generelles Rauchverbot.
Mit der Einhaltung der Regelungen tragen Sie dazu bei, dass die kvhs auch weiterhin die öffentlichen Räume für ihren Kursbetrieb nutzen kann.